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Aktuelles:
Rückantwort Daimler: 11.11.2016 / Baustellenverkehr Daimler umfährt Bargen
Termin Gemeinderatssitzung: 19.05.2015 / betrifft Randsteine - Gehweg
Termin Sanierung L225 voraussichtlich: Mitte Juli / August 2015
Kontakt:
Inhaltsverzeichnis / Verlauf:
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18.03.2009 Beschilderung Umleitung Landratsamt Konstanz
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25.03.2009 Rückantwort Landratsamt
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04.06.2009 Anfrage Verkehrszählung Stadtverwaltung Engen
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15.06.2009 Antwort Verkehrszählung Stadtverwaltung Engen
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02.07.2009 Anfrage schadhafte Gullideckel Stadtverwaltung Engen
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03.07.2009 Zeitungsbericht Südkurier Verkehrssituation Beuren
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01.07.2009 Antrag verkehrsberuhigende Massnahmen Regierungspräsidium Freiburg
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18.07.2009 Zeitungsbericht Südkurier Bürgerinitative Bargen
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21.07.2009 Besprechung Stadtverwaltung Engen Bürgermeister Hr. Moser / Hr. Pecher
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28.07.2009 Antwort verkehrsberuhigende Massnahmen Regierungspräsidium Freiburg
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05.08.2009 Zeitungsbericht Hegaukurier zur Antwort des Regierungspräsidiums
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07.08.2009 Zeitungsbericht Südkurier zur Antwort des Regierungspräsidiums
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11.08.2009 Zeitungsbericht Südkurier zur Rielasinger Verkehrssituation
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11.08.2009 Antwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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28.08.2009 Rückantwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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16.10.2009 erneute Anfrage verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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21.10.2009 Rückantwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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19.10.2009 Beschwerde LKW Fahrweise Container Marquardt / Susanne Sterk
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19.10.2009 Die Dorfstrasse die eine Landstrasse ist / Susanne Sterk
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30.10.2009 Rückantwort zu: Die Dorfstrasse die eine Landstrasse ist.
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12.11.2009 Anfrage Stadt Engen 12.11.2009
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19.11.2009 Rueckantwort Stadt Engen 19.11.2009
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23.11.2009 Antwort CB 23.11.2009 Stadt Engen
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26.11.2009 Anfrage Stadt Engen Sterk
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23.12.2009 Ergebnisse Verkehrszählung
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11.01.2010 Präsentation zur Besprechung im Grürnen Baum
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14.01.2010 Einladung zum Infoabend im Grünen Baum
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18.01.2010 Ergebnisse Verkehrslärmberechnung LRA Konstanz
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22.01.2010 Kontaktadresse für Gebäudeschäden LRA Konstanz
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11.03.2010 Schreiben Bürgermeister Moser/Engen an Bürgermeister Mahler/Immendingen
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22.03.2015 Aufstellung der Historie seit 1971 - 2008 zur L225
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22.03.2015 Agenda zur Gemeinderatssitzung zur Verkehrslage der L225 am 24.03.2015
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18.02.2015 Anfrage an die Stadtverwaltung Engen zur geplanten Sanierung der L225
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19.02.2015 Antwort Anfrage an die Stadtverwaltung Engen zur geplanten Sanierung der L225
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23.02.2015 Antwort Regierungspräsidium Freiburg zur geplanten Sanierung der L225
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25.03.2015 Anfrage über Baumassnahmen der Stadtverwaltung zur geplanten Sanierung der L225
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25.03.2015 Anfrage über Lärmschutzprogramme zur L225 an die Stadverwaltung
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25.03.2015 Antwort über Lärmschutzprogramme zur L225 der Stadtverwaltung
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25.03.2015 Ergebnisse der Verkehrszaehlung Landkreis TUT vom 30.09. - 07.10.2013
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13.04.2015 Anfrage an die Stadtverwaltung zu geplanten Baumassnahmen L225
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15.04.2015 Antwort der Stadtverwaltung zu geplanten Baumassnahmen L225 1. Teil Hr. Pecher
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16.04.2015 Antwort der Stadtverwaltung zu geplanten Baumassnahmen L225 2. Teil Hr. Martin
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01.05.2015 Fotodokumentation L225 Ortsdurchfahrt
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01.05.2015 Verkehrsminister Hermann für mehr Tempo-30 Zonen
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01.05.2015 Länderverkehrsminister votieren einstimmig für mehr Tempo-30-Zonen
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07.05.2015 Richtlinie zum Ausbau von Stadtstrassen
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11.05.2015 Verkehrliche Stellungnahme L225 OD Bargen / Rapp Trans AG
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11.05.2015 Bürgerversammlung Bargen 19:30 Bürgerhaus Bargen
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13.05.2015 Bürgerversammlung Bargen Südkurier
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20.05.2015 Bürgerversammlung Bargen Hegaukurier
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21.05.2015 Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen eine Drucksache des Landtages BW vom 22.07.2013
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03.06.2015 Hegaukurier GR- Sitzung zum Gehwegausbau 03.06.2015
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15.09.2015 Anfrage Blitzer Kontaktschleife
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04.11.2016 Anfrage Landratsamt KN Markierungsarbeiten Ortsdurchfahrt
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09.11.2016 Anfrage Daimler LKW Durchgangsverkehr
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11.11.2016 Anfrage Ministerium für Verkehr
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15.11.2016 Antwort Landratsamt KN Markierungsarbeiten Ortsdurchfahrt
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16.11.2016 Anfrage Stadtverwaltung Engen Markierungsarbeiten Ortsdurchfahrt
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18.11.2016 Antwort Ministerium für Verkehr
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen in 78234 Bargen direkt an der Durchfahrtstrasse.
Bisher war der Verkehr eigentlich zu ertragen. Seit aber die LKW- Maut eingeführt
wurde, hat der Schwerlastverkehr deutlich zugenommen.
Was aber meine Tolleranzschwelle eindeutig überschreitet ist die Massnahme von Ihnen,
den gesamten Durchgangsverkehr von Engen
nach Tuttlingen durch eine Baustelle ebenfalls durch Bargen umzuleiten. Und dies
bereits das zweite Mal in einem Jahr.
Der gesetzliche Maximalgrenzwert von 70 dB(A) am Tag wird hierbei deutlich
überschritten, ich habs nachgemessen (In der Wohnung bei offenem Fenster).
Was ich an dem Sachverhalt ebenfalls nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache,
dass eine Umleitung über Mauenheim - Hegaublick ohne grosse
Umwege möglich ist, wobei diese Umleitung nicht durch besiedeltes Gebiet führen würde.
Nun mö chte ich Sie bitten, eine Lö sung des o.g. Problems zu erarbeiten und mir mitzuteilen.
Anderweitig werde ich rechtliche Schritte abwägen und ggf. eingehen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüssen
Christian Braun "
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"
Sehr geehrter Herr Braun,
in der Anlage übersende ich Ihnen unser Schreiben bezüglich Ihrer Anfrage zur
Umleitungsführung im Zuge der Straßenbaumaßnahme B 491 Emmingen a.E. mit der Bitte um
Kenntnisnahme
Mit freundlichen Grüßen
Jens Böbinger
Landratsamt Konstanz
Straßenverkehrsamt
Max-Stromeyer-Straße 47
D-78467 Konstanz
Zimmer 5
Telefon: 07531/89287-23
Telefax: 07531/89287-76
jens.boebinger@landkreis-konstanz.de
"
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"
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Beschäftigungsgruppe führt derzeitig in Ihrem Auftrag eine (Nach-) verkehrszählung
durch, die noch bis morgen abend andauert.
Da unter aderem der ankommende und abgehende Verkehr Richtung Donaueschingen auf die L191 gezählt
wird, würde mich das Ergebnis dieser Zählung interessieren, da ungefähr der anfallende Durchgangsverkehr
auf die L225 durch Bargen (hier bin ich Anwohner) näherungsweise umgeschlüsselt werden kann.
Wenn Sie mir also diese Ergebnisse an mich weiterleiten kö nnten, wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Für Ihre Bemühungen / Rückantwort im voraus vielen Dank
freundliche Grüsse
Christian Braun "
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"
Sehr geehrter Herr Braun,
uns liegen leider noch keine Ergebnisse der Zählungen vor. Sobald diese vorliegen, werde ich
Sie entsprechend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Hauptstr. 11
78234 Engen
Tel. 07733-502 251
Fax 07733-502 281
E-Mail: apecher@engen.de
Internet: www.engen.de "
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"
Sehr geehrter Herr Pecher,
. . .
Desweiteren hätte ich ein dringendes Anliegen betreffend der Instandsetzung eines Kanaldeckels in
der Bargenerstr, direkt vor unserem Haus. (Hausnr. 28)
Durch den Ideenreichtum des Regierungspräsidiums Freiburg und des Landratsamtes Konstanz wurde der
Verkehr durch Umbaumassnahmen in der Umgebung erneut für mehrere Monate durch Bargen umgeleitet,
weshalb sich der Durchgangsverkehr in den letzten zwei Jahren mindestens verdreifacht hat.
Hierbei sind o.g. Schäden an den Kanaldeckeln entstanden, was bei jeder Überfahrt eines PKW's oder
der zahlreichen LKW's ein erhebliche Geräuschkulisse mit sich bringt.
Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid, wer, wann und wie die Reperatur der schadhaften Kanaldeckel
erfolgen soll. Für eine Besichtigung vor Ort stehe ich gerne zur Verfügung.
Für Ihre Bemühungen im voraus besten Dank
Mit freundlichen Grüssen
Christian Braun "
Kommentar: Diese Frage wurde bei der Besprechung in der Stadtverwaltung (21.07.2009) beantwortet.
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Zeitungsbericht zur Beurener Verkehrssituation
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Der Antrag auf verkerhrsbeeruhigende Massnahmen wurde am 01.07.2009 an
- das Regierungspräsidium Freiburg
- das Landratsamt Konstanz
- die Stadtverwaltung Engen
geschickt mit ca. 40 Unterschriftenlisten und ~120 Unterschriften.
Die Originalunterschriften wurden dem Schreiben an das Regierungspräsidium Freiburg
beigefügt, das Landratsamt und die Stadtverwaltung erhielten jeweils Kopien
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Zeitungsbericht zur Bargener Bürgerinitiative im Südkurier
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Die Besprechung mit Herrn Bürgermeister Moser und Herrn Pecher, Leiter Ordnungsamt fand am 21.07.2009
im Rathaus Engen statt.
Besprochen wurde der Antrag auf verkehrsberuhigende Massnahmen in Bargen und inwieweit unterstützende
Massnahmen von der Stadtverwaltung Engen zu erwarten sind.
Die Initiative wird vom Umfang von der Stadtverwaltung Engen unterstützt, lediglich die
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 wird mit Tempo 40 beantragt. Der ganztägige LKW Fahrverbot
wird so übernommen.
Die Stadtverwaltung sendet somit einen erneuten Antrag an das Landratsamt Konstanz, um die Bargerner
Initiative ebenfalls nachhaltig zu untermauern.
Eine ähnliche Anfrage wurde von der Stadt Engen für die Aacher Str. in Engen an das Regierungspräsidium
Freiburg gesendet, welche zwischenzeitlich von Freiburg abgelehnt wurde. (siehe Link)
Die durchgeführten Verkerszählungen in den Jahren 2006, 2008, 2009 in Bargen (Verkerstafeln) wurden ebenfalls
im Zuge der Besprechung ausgehändigt und sind ebenfalls in den Links zu finden.
Die Zahlen repräsentieren lediglich EINE Fahrtrichtung und die Messung wurde jeweils nur 12 Std. / Tag
durchgeführt.
Die Stadtverwaltung Engen wurde am 27.07.2009 nochmals per Mail informiert, dass die Zahlen von
unserer Seite angezweifelt werden, da in den Statistiken ein erhö htes Verkehrsaufkommen von 30% diagnostiziert
wurde bei einer täglichen Verkehrsbelastung von ca. 3000 Fahrzeugen am Tag (Werte x 2 + angenommene 800 Fahrzeuge nachts)
Unseres Erachtens sind es mehr Fahrzeuge am Tag und wurden wahrscheinlich augrund des teilweise auftretenden
Kollonenverkehrs (z.B. hinter einem LKW) nicht korrekt fortgeschrieben.
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Zeitungsbericht Hegaukurier zur Antwort des Regierungspräsidiums
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Zeitungsbericht Südkurier zur Antwort des Regierungspräsidiums
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Zeitungsbericht Südkurier zur Rielasinger Verkehrssituation
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Antwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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Rückantwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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16.10.2009 erneute Anfrage verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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21.10.2009 Rückantwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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19.10.2009 Beschwerde LKW Fahrweise Container Marquardt / Susanne Sterk
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19.10.2009 Die Dorfstrasse die eine Landstrasse ist / Susanne Sterk
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30.10.2009 Rückantwort zu: Die Dorfstrasse die eine Landstrasse ist.
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12.11.2009 Anfrage Stadt Engen 12.11.2009
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19.11.2009 Rueckantwort Stadt Engen 19.11.2009
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23.11.2009 Antwort CB 23.11.2009 Stadt Engen
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26.11.2009 Anfrage Stadt Engen Sterk
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23.12.2009 Ergebnisse Verkehrszählung
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11.01.2010 Präsentation zur Besprechung im Grürnen Baum
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14.01.2010 Einladung zum Infoabend im Grünen Baum
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18.01.2010 Ergebnisse Verkehrslärmberechnung LRA Konstanz
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22.01.2010 Kontaktadresse für Gebäudeschäden LRA Konstanz
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11.03.2010 Schreiben Bürgermeister Moser/Engen an Bürgermeister Mahler/Immendingen
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Aufstellung der Historie seit 1971 - 2008 zur L225
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22.03.2015 Agenda zur Gemeinderatssitzung zur Verkehrslage der L225 am 24.03.2015
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An: Pecher, Axel
Betreff: Entschärfung der Verkehrssituation im Ortsteil Bargen
Sehr geehrter Herr Pecher,
wie mir von Herrn Herrmann bei meiner Grundstücksbegehung mitgeteilt wurde, findet die Sanierung der L225,Ortsdurchfahrt Bargen,
dieses Frühjahr(Mai 2015) statt.
Nun mö chte ich Sie bitten, uns über Art, Umfang der Massnahmen in Kenntnis zu setzen und in wieweit
die damaligen Bemühungen der Bürgerinitiative hierbei berücksichtigt werden:
Flüsterasphalt
Verengung der Fahrbahn
baulich abgetrennte Parkbuchten
Geschwindigkeitsreduktion
Fahrverbot für Schwerlastverkehr
Zebrastereifen an der Bushaltestelle
Einfahrten an den Ortsanfängen durch Inseln verengen
Auch wäre ich Ihnen sehr verbunden uns zu informieren, sofern hierbei schon Planungsgespräche stattgefunden haben,
und eine Person der bargener Initiative zukünftig diesen Sitzungen beiwohnen kann.
Ich habe diese obengenannten Punkte auch bei Herrn Herrmann angesprochen, der mich aber an Sie verwiesen hat, da Sie der Interessenvertreter unserer Gemeinde sind.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Rückantwort
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Leiber
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Guten Morgen Herr Leiber,
auf der L 225 soll im genannten Zeitraum eine " Erhaltungsmaßnahme" durchgeführt werden. Bauherr ist das Regierungspräsidium Freiburg,
Neubauleitung Singen als Eigentümer der Straße. Wir wurden vor zwei Wochen über die geplante Maßnahme informiert.
Ich habe Herrn Herrmann über unsere langjährigen Bemühungen zur Verbesserung der Situation in der Ortsdurchfahrt Bargen informiert und gebeten,
die Chance zu nutzen und im Zuge der Baumasnahme deutliche Verbesserungen herbeizuführen, etwa durch Einengungen, Pflanzinseln,
eine Querungshilfe im Bereich Grüner Baum etc.
Seitens des RP soll aber nur eine 1:1-Sanierung durchgeführt werden und keine änderungsplanung erstellt werden.
Dafür würde die Zeit nicht reichen.
Wir haben daraufhin den Leiter der Neubauleitung Singen angeschrieben und gebeten, bauliche Verbesserungen mit einzuplanen, um die S
ituation in der OD zu entschärfen. Zusätzlich sind wir mit der Straßenverkehrsbehö rde beim Landratsamt Konstanz in Kontakt und hoffen,
daß auch von dort Unterstützung kommt.
Wenn Sie morgen mal Zeit haben, kö nnen Sie anrufen, dann kö nnen wir das ganze noch mal besprechen. Ich habe Sie heute nicht erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Hauptstr. 11
78234 Engen
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Von: "Bollinger, Dieter (RPF)"
Sehr geehrter Herr Leiber,
Herr Pecher hat Ihre Mail vom 18. Februar 2015 an mich den Leiter der Neubauleitung Singen weitergeleitet.
Zu den von Ihnen in Ihrem Mail aufgeführten Punkte mö chte ich Ihnen hier antworten.
Derzeit sind wir an der Festlegung des Sanierungsumfangs. Wir werden – nach derzeitigem Stand- mindestens
zwei Asphaltschichten (Binderschicht und Deckschicht) erneuern. In welchem Umfang auch die bituminö se Tragschicht erneuert werden muss,
muss noch abgeklärt werden. Die Gemeinde trägt sich mit dem Gedanken des Austausches der flachen Bordsteine gegen Hochborde.
Dies muss jedoch auch noch abgestimmt werden.
Zu den weiteren Punkten hier unsere Stellungnahme:
1. Flüsterasphalt:
Bei gefahrenen Geschwindigkeiten kleiner oder gleich 50 km/h − wie es in der OD Bargen gemäß STVO festgelegt ist
− überwiegen beim Straßenverkehr die Motorengeräusche und mechanischen Geräusche der PKW und LKW.
Die Rollgeräusche der Reifen und somit die Geräusche die durch sogenannte Flüsterasphalte reduziert werden kö nnen sind hier untergeordnet.
Der Einsatz eines Flüsterasphalts ist somit nicht sinnvoll und wird nicht zur Ausführung kommen.
2. Verengungen der Fahrbahn und baulich abgetrennte Parkbuchten:
Die Landesstraßen haben aufgrund Lage im Straßennetz von Baden-Württemberg zusammen mit Bundes- und Kreisstraßen und
Gemeindestraßen eine Funktion für die Bevölkerung und für die Verkehrsteilnehmer.
Bei der L 225 handelt es sich hierbei um eine Straße mit überregionaler Verbindungsfunktion zwischen den Landkreisen Tuttlingen und Konstanz
und hier zwischen dem Donautal und dem Hegau.
Bei einer Straße dieser Funktion ist ein Straßenquerschnitt/Straßenbreite von max 6,5 m wie in der OD Bargen als Minimum für die Abwicklung des
Verkehrs erforderlich. Der Begegnungsverkehr LKW-LKW muss abgewickelt werden können, was bereits heute durch die geringe Straßenbreite problematisch ist
(überfahren der Bordsteine). Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist daher nicht möglich.
Die Anordnung von baulich abgetrennten Parkbuchten kann ebenfalls aus der Verbindungsfunktion der Straße heraus nicht ausgeführt werden.
Zusätzlich ist die OD Bargen durch Ihre Linienführung (kurvig) nicht übersichtlich genug zur Anordnung fester Hindernisse im Fahrbahnbereich.
Auch für Sie als Anwohner sehe ich hier eher Nachteile. Durch feste Einbauten in der Fahrbahn würde der Verkehr deutlich unstetiger.
Es würde ständig Abbrems- und Anfahrvorgänge bei Begegnungsverkehr geben, was zu einer deutlichen Lärmzunahme – auch nachts führen würde.
3. Geschwindigkeitsreduktion:
Auch hier mö chte ich auf die Funktion der L 225 als überregionale Verbindungsstraße hinweisen. Auf solchen Straßen sind innerorts 50 km/h vorgesehen.
Eine Geschwindigkeitsreduktion auf bspw. 40 km/h wiederspricht der Funktion der Straße.
Schlussendlich ist dies jedoch Sache der Verkehrsbehö rde des Landratsamtes KN und der Verkehrsbehö rde im Regierungspräsidium in Freiburg.
4. Fahrverbot für Schwerlastverkehr:
Auch bei diesem Punkt kann ich wie unter Punkt 3 nur auf die Verbindungsfunktion der Straße verweisen.
Auf einer Landesstraße mit regionaler oder überregionaler Funktion muss jederzeit auch der Güterverkehr abgewickelt werden.
Somit kann in der OD Bargen kein Verbot für Schwerlastverkehr angeordnet werden. Grundsätzlich ist dies aber auch wieder eine Sache der Verkehrsbehö rde.
5. Zebrastreifen an der Bushaltestelle:
Für die Anordnung von Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") ist grundsätzlich ebenfalls ddei Verkehrsbehö rde zuständig.
An der von Ihnen angesprochenen Stelle sehe ich jedoch größte Probleme für einen "Zebrastreifen".
Die Bushaltestelle befindet sich in einer engen S-Kurve, in der nur geringe Sicht besteht.
Bei einem "Zebrastreifen" hat der Fußgänger nach STVO Vorrecht. An dieser Stelle würde dem Fußgänger eine Sicherheit suggeriert,
die er aufgrund der Sichtverhältnisse nicht hat da Fahrzeuglenker erst viel zu spät die Situation erkennen kö nnen.
6. Einfahrten an den Ortsanfängen durch Inseln verengen:
Fahrbahnteiler an Ortseingängen in Bundes- und Landesstraßen dürfen von uns nur an Stellen erstellt werden, an denen Fußgänger oder
Radfahrer in grö ßerem Umfang die Straße kreuzen im Ortseingangsbereich kreuzen. Da dies für beide Ortseingänge von Bargen nicht zutrifft besteht seitens der
Neubauleitung keine Möglichkeit zur Erstellung von "Bremsinseln" in der L 225.
Gruß
Dieter Bollinger
Dieter Bollinger
Regierungspräsidium Freiburg
Neubauleitung Singen
Freiheitstraße 8
78224 Singen
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Hallo Herr Klaus Martin,
wie gerade tel. besprochen, stellen sich im Zuge der Sanierung ein paar Fragen, zu denen Sie mö glicherweise schon Antworten haben:
Mit der Sanierungsmaßnahme
werden Randstein und Gehweg erneuert oder nur der Randstein?
sind neue Straßenlaternen für die OD vorgesehen?
könnte die Beleuchtung an der Bushaltestelle verbessert werden, in den Wintermonaten sieht man die Kinder im Dunkeln nicht oder sehr spät, siehe auch BV 2013
wird die ehemalige Bushaltestelle von Mauenheim her kommend auf der rechten Seite verändert, da sie nicht mehr genutzt wird?
wird die geplante Veränderung des ehemaligen Grundstückes von Herrn Weckerle mit Zugang zum Bach gleichzeitig realisiert, oder früher / später, unabhängig von der OD?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Sterk
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Hallo Herr Pecher,
wie ich aus dem GR Gottmadingen von gestern hö re, wird dort und in anderen Hegaugemeinden aktuell ein Lärmschutzprogramm erarbeitet.
Gutachter ist die Rapp AG aus Basel. www.rapp.ch
Haben Sie davon Kenntnis bzw. Kontakte diesbezüglich?
Ich freue mich auf eine kurze Nachricht, wir gehen seitens der Bürgerinitiative schon mal in den Kontakt.
Freundliche Grüße
Susanne Sterk
Bürgerinitiative Bargen
Susanne Sterk
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Hallo Frau Sterk,
ich habe vor einiger Zeit aus der Presse erfahren, daß Gottmadingen eine Lärmaktionsplanung aufstellen muß,
da es in der Lärmkartierung des Landes ausgewiesen ist. Die B34 geht dort mitten durch die Gemeinde.
Bargen ist bisher − nicht betroffen, Engen hat an der Autobahn ein kleines Gebiet am östlichen Rand des Wohngebiets
Scheurenbohl, das zwar betroffen ist, wo die Lärmwerte aber noch nicht über dem Limit liegen.
Hier gibt es weitere Infos der LUBW: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Anbei die Karten für Bargen und Gottmadingen.
Der Landkreis Tuttlingen hat übrigens im Herbst 2013 (nach unserem Antrag auf Umleitung des Schwerverkehrs auf
die Kreisstraße Mauenheim-Hegaublick) eine Verkehrszählung durchgeführt und in der Folge eine Unterstützung dieses
Antrags abgelehnt. Meßstelle war bei der Autobahnbrücke zwischen Bargen und Mauenheim direkt an der Kreisgrenze.
Von 30.09. bis 07.10.2013 (eine komplette Woche) ergaben sich folgende Zahlen:
12.716 Fahrzeuge in beide Richtungen (1.817 pro Tag), davon:
395 LKW ( 56 pro Tag)
137 Landwirtschaftliche Zugfahrzeuge (20 pro Tag)
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Anlagen:
Lärmkarte Bargen Nacht.JPG
Lärmkarte Gottmadingen.JPG
Lärmkarte Bargen Tag.JPG
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Der Landkreis Tuttlingen hat übrigens im Herbst 2013 (nach unserem Antrag auf Umleitung des Schwerverkehrs auf
die Kreisstraße Mauenheim-Hegaublick) eine Verkehrszählung durchgeführt und in der Folge eine Unterstützung dieses
Antrags abgelehnt. Meßstelle war bei der Autobahnbrücke zwischen Bargen und Mauenheim direkt an der Kreisgrenze.
Von 30.09. bis 07.10.2013 (eine komplette Woche) ergaben sich folgende Zahlen:
12.716 Fahrzeuge in beide Richtungen (1.817 pro Tag), davon:
395 LKW ( 56 pro Tag)
137 Landwirtschaftliche Zugfahrzeuge (20 pro Tag)
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
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Sehr geehrter Herr Pecher, Herr Martin,
die Bürgerinitiative Bargen L225 hat sich vor einigen Tagen nochmals getroffen, um den aktuellen Stand in Erfahrung zu bringen
und Folgeschritte, insbesondere auch durch die neuen Erkenntnisse der Gemeinderatssitzung vom 24.03., zu planen.
Auf diesem Wege mö chten wir Sie nun bitten, uns über die noch offenen Punkte zu informieren:
Antrag auf Rückstufung der L225 auf Kreisstrasse (Gemeinderatssitzung)
Antrag auf zumindest einseitigen LKW Fahrverbot (Gemeinderatssitzung)
Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung (Gemeinderatssitzung)
Genauer Termin der Sanierung
Laut nachfolgendem Link beginnt die Bauphase wie ursprünglich geplant, am 01.05.
Die Rede war aber zuletzt von Juni / Juli
baustellen.strassen.baden-wuerttemberg.de7
Geplanter Sanierungsumfang der Stadt Engen (Randsteine / Gehweg / Beleuchtung)
Termin zur geplanten zeitnahen Bürgerversammlung in Bargen
(Markierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt, „mobile“ Barrieren …)
Information über die Sanierungsmassnahme mit den jeweiligen Terminen an die betroffenen Anwohner (wann, wie)
Zwischenzeitlich haben wir erste Kontakte mit Sachverständigen aufgenommen, um die "neuralgischen" Punkte der Ortsdurchfahrt prüfen zu
lassen um etwaige Verbesserungen im Zuge der Baumassnahmen herbeiführen zu kö nnen, wofür wir für eine erste Stellungnahme nachfolgende Informationen benö tigen würden:
Ergebnisse vorhandener Verkehrszählungen (KN L225 / TUT L225 / TUT K5927)
(liegen teilweise vor, jedoch nicht alle)
Ergebnisse der jeweiligen Emissionen / Lärmbelastungen
(liegen teilweise vor)
Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessanlage (mobile "Tafel", stationäre Anlage)
Strassenquerschnitt / Gefälle L225 der Ortsdurchfahrt
Freigabe Ihrer L225 "Historie" an Dritte (Herr Pecher: dürfen wir diese Information
verwenden ?)
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus
Rückfragen gerne an mich
Freundliche Grüsse
Christian Braun
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Guten Tag Herr Braun,
hier die mir bekannten Zahlen und Fakten in Telegrammform:
Antrag auf Rückstufung der L225 auf Kreisstrasse (Gemeinderatssitzung)
Die Anträge an Landräte Hämmerle KN, Bär TUT und Regierungspräsidium Freiburg sind gestellt
Antrag auf zumindest einseitigen LKW Fahrverbot (Gemeinderatssitzung)
Dies wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos beantragt
Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung (Gemeinderatssitzung)
Auch dies wurde schon mehrfach erfolglos beantragt, sowohl Tempo 40 als auch Tempo 30, speziell auch für Fahrzeuge über 7,5 t
Genauer Termin der Sanierung
Bauzeit für die Sanierung nach Aussage von Bauleiter Manfred Herrmann: Juni und Juli 2015. Eine rechtzeitige Information der Anwohner wurde von Herrn Herrmann zugesagt.
Geplanter Sanierungsumfang der Stadt Engen (Randsteine / Gehweg / Beleuchtung)
Hierzu wird Ihnen Klaus Martin noch eine Info zukommen lassen
Termin zur geplanten zeitnahen Bürgerversammlung in Bargen (Markierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt, „mobile“ Barrieren …)
Bürgerversammlung findet am Montag, 11. Mai um 19.30 Uhr im Bürgerhaus statt. Pressemeldung folgt. Zuständige Straßenverkehrsbehö rde des Landkreises sowie Vertreter des Polizeipräsidiums sind dabei.
Information über die Sanierungsmassnahme mit den jeweiligen Terminen an die betroffenen Anwohner (wann, wie)
s.o. Herr Herrmann hat Informationen/Abstimmung mit den Anwohnern zugesagt.
Ergebnisse vorhandener Verkehrszählungen (KN L225 / TUT L225 / TUT K5927) (liegen teilweise vor, jedoch nicht alle)
Landratsamt Konstanz Amt für Nahverkehr und Straßen konnte mir keine aktuellen Zahlen geben. Landkreis Tuttlingen hat auf unser Anschreiben vom 20.09.2013 hin eine
Zählung auf der L 225 an der Kreisgrenze zwischen Mauenheim und Bargen durchgeführt. Dauer: 30.09.2013 ab 15 Uhr bis 7.10.2013 um 7.59 Uhr.
Ergebnis: Gesamtfahrzeuge in beide Richtungen 12.700, davon 11.025 PKW, 1.159 Kleinbusse/Transporter, 395 LKW, 137 landwirtschaftliche Fahrzeuge
Ergebnisse der jeweiligen Emissionen / Lärmbelastungen (liegen teilweise vor)
Uns liegen nur die Lärmberechnungen aus 2010 vor, die auch Sie vom Landratsamt Konstanz erhalten haben.
Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessanlage (mobile "Tafel", stationäre Anlage)
03.09. − 19.09.2008 Ortsausgang Bargen in Fahrtrichtung Engen: 16009 Fahrzeuge, davon 15.903 Fz (99,34 %) Toleranzbereich bis 55 km/h ,
91 Fz (0,57 %) bis 60 km/h, 15 Fz (0,09%) über 60 km/h, Durchschnitt aller Fz 37 km/h
29.06. − 20.07.2009 Ortsmitte Bargen von Engen her: 24.164 Fahrzeuge, davon 23.886 Fz (98,85) bis 55 km/h, 213 Fz (0,88 %) bis 60 km/h,
65 Fz (0,27 %) über 60 km/h, Durchschnitt aller Fz 38 km/h
25.10. − 15.11.2012 Ortsmitte Bargen vom Grünen Baum her: 19.509 Fz, davon 19.422 Fz (99,55%) bis 55 km/h,
75 Fz (0,38%) bis 60 km/h, 12 Fz (0,06 %) über 60 km/h, Durchschnitt aller Fz 38 km/h
Stationäre Anlage: Landratsamt Konstanz hat zuletzt 2011 Jahresstatistik zugesandt. Beanstandungsquote ortsauswärts Richtung Mauenheim 0,17 %, ortseinwärts 0,13 %
Strassenquerschnitt / Gefälle L225 der Ortsdurchfahrt
Gefälle ist uns nicht bekannt. Straßenbreiten lt. Angaben des RP:
L 225 von L 191 bis Ortsanfang 7,50 m, Ortsdurchfahrt 6,50 m, Ortsende bis Kreisgrenze 7,50 m
K 5927 von Mauenheim bis zur Kreisgrenze 6 m
K 6129 von Kreisgrenze bis Hegaublick 5,60 m
Freigabe Ihrer L225 „Historie“ an Dritte (Herr Pecher: dürfen wir diese Information verwenden ?)
Informationen kö nnen verwendet werden, anbei noch mal aktualisiert beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Anlagen:
OD Bargen Aktenlage 1970 bis heute_aktuell.doc
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Sehr geehrter Herr Braun,
zu Ihrer Frage:
Geplanter Sanierungsumfang der Stadt Engen (Randsteine / Gehweg / Beleuchtung)
Der Gemeinderat wird in der Sitzung am 19.05.2015 entscheiden, ob die Randsteine erneuert werden.
Ebenso ob in diesem Zusammenhang die Gehwege erneuert werden oder nur in dem für die Auswechslung der Randsteine erforderlichem Umfang.
Eine grundsätzliche Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Martin
Stadtbauamt Engen
Abt. Tiefbau
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RASt (Richtlinie zum Ausbau von Stadtstrassen)
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...Mit den RASt, die den Stand der Straßenbautechnik darstellen und damit
zum Beispiel vor Gericht anerkannt werden, ist den Verkehrsbürgerinitiativen
und Umweltverbänden ein Instrument in die Hand gegeben, um sich besser gegen
überzogenen Straßenbau und für den Rückbau und die Entschleunigung von
Ortsdurchfahrten und anderen überdimensionierten Straßen einsetzen zu
können.
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Ansprechpartner / Teilnehmer:
Stefan Basel / Landratsamt Konstanz / stefan.basel@lrakn.de
Paul Brühl / Polizei Singen
Herr Bollinger / Regierungspräsidium Freiburg
Herr Schroding / Regierungspräsidium Freiburg
Manfred Herrmann / Regierungspräsidium Freiburg
Johannes Moser / Bürgermeister Engen
Patrick Stärk / Hauptamtsleitung / Stadtverwaltung Engen
Matthias Distler / Stadtbaumeister / Stadtverwaltung Engen
Klaus Martin / Tiefbau / Stadtverwaltung Engen
Peter Sartena / Stadtverwaltung Engen
Diskussionspunkte (Kurzfassung):
Vorstellung der Sanierungsmassnahmen
Verkehrliche Stellungnahme RappAG
Folgeschritte
Stadt Engen prüft die Freigabe zur KOMPLETTEN Gehwegsanierung (bisher lediglich Anpassungen geplant)
Randsteine werden KOMPLETT durch Granitsteine ersetzt
Markierungsarbeiten werden NACH Sanierung mit Anwohnern diskutiert
"neuralgische" Punkte (uneinsichtige Kurven, Standort Bushaltestelle, Querungshilfe, verenger Gehweg, Ortseinfahrt werden bei einer
erneuten Begehung diskutiert und evtl. durch nachträgliche Massnahmen entschärft.
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15.09.2015 Anfrage Blitzer Kontaktschleife
Hallo Herr Pecher,
weiss leider nicht, ob Sie dafür zuständig sind.
Aber meine Frage ist, ob evtl. technisch die Möglichkeit besteht bei dem Einbau der Kontaktschleifen zum stationären Blitzer
in die neue Fahrbahn jeweils BEIDE Fahrbahnrichtungen abzudecken.
Was wiederholt aufgefallen ist, dass Fahrzeuge die Kontaktschleifen mit erhöhter Geschwindigkeit "umfahren", sofern den Fahrern KEIN Fahrzeug entgegen kommt.
Durch ein "durchziehen" der Kontaktschleifen könnte dieser Sachverhalt unterbunden werden.
Gerne können Sie mir auch einen Ansprechpartner nennen, welcher hierfür zuständig ist, um die Machbarkeit hierzu diskutieren zu können.
Bezüglich der Fahrbahnmarkierungen nach erfolgter Sanierung werden wir (die Anwohner) noch mit in die Entscheidungsfindung genommen ?
Gibt's hierzu schon nähere Angaben ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen / Rückantwort
freundliche Grüße
Christian Braun
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Hallo Herr Basel, (stefan.basel@lrakn.de)
zwischenzeitlich ist wieder über ein Jahr seit unserer Letzten Versammlung vergangen.
Damals wurde vereinbart, NACH Fertigstellung der Fahrbahnerneuerung erneut zusammen zu kommen, um:
neuralgische Punkte der Ortsdurchfahrt Bargen
Markierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt Bargen
Parkbuchten
Mobile Inseln an den Ortseinfahrten
Geschwindigkeitsreduzierung
LKW Fahrverbot (evtl. einseitig)
zu besprechen.
Leider habe ich seit diesem Termin nichts mehr gehört und wir (Bürgerinitiative Bargen) wollten aus diesem Wege den aktuellen Stand in Erfahrung bringen.
Eine Reduktion auf 30 Km/h ist mittlerweile in immer mehr Ortschaften zu sehen und sollte somit ein mögliches Szenario sein, um die Verkehrssituation den Anwohnern gegenüber berücksichtigen zu können.
Bisher haben die Anwohner ihre persönlichen unter die wirtschaftlichen Interessen der angesiedelten Unternehmen gestellt. (Daimler, Schirmbeck, Biogas ...)
Von Daimler wurde mir u.A. zugesichert, dass die jeweiligen Belags- Untergrundsarbeiten (benötigtes Material) über den Bahnverkehr stattfinden. Seit ein paar Wochen jedoch fahren hier ununterbrochen Kies- LKW´s durchs Dorf mit keiner Aussicht auf Besserung.
Hierzu wäre es möglich, die K5927 zu nutzen, welche NICHT durch bewohntes Gebiet führt und NEU ausgebaut wurde.
Ebenso möchten wir in Erfahrung bringen, was es für Programme für die Anwohner gibt, welche bezuschusst werden können (Lärmschutzplan, Lärmschutzmassnahmen ...)
Wir prüfen in der Zwischenzeit, ob ein parken der Fahrzeuge auf der L225 im gesetzlichen Rahmen, einheitliches treuhä
nderisches Grundsteuerkonto (zur Neueinschätzung) zumindest mittelfristig eine Linderung der aktuell unerträglichen Situation mit sich bringen kann.
Sollten Sie hierfür nicht der korrekte Ansprechpartner sein, wäre ich um eine Rückantwort sehr dankbar, auch um Informationen, welche Anlaufstellen unsererseits zur Verfügung stehen.
Es fällt mittlerweile schwer, nach jahrelangem Schriftverkehr und Erstellung eines Verkehrsgutachtens, nachzuvollziehen, weshalb es hier KEIN Entgegenkommen gibt, da eine Entschärfung aufgrund der gegebenen Situation OHNE nachweislich NACHTEILIGE Behinderung des Durchgangsverkehrs möglich wäre und unsere derzeitige Landesregierung die benö
tigten Instumentarien bereithält und diese auch ausdrücklich begrüsst.
Rückfragen gerne an mich
Vielen Dank für Ihre Rückantwort
freundliche Grüsse
Christian Braun
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Mail an: caroline.anstett@daimler.com; lothar.ulsamer@daimler.com
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit war ich als Ansprechpartner unserer Bürgerinitiative Bargen bei Ihnen in Immendingen und wurde über Ihr Bauvorhaben im Detail informiert und hatte zwischenzeitlich auch die Möglichkeit den Baufortschritt bei einer Begehung zu begutachten.
Die damaligen Befürchtungen, dass der Schwerlastverkehr, aufgrund des Bauvorhabens, durch unseren Ort erheblich zunehmen wird, wurden Ihrerseits entkräftet mit der Begründung, dass sämtliche Untergrundsarbeiten (Kies / Schotter ..) durch den lokalen Bahnverkehr abgewickelt und spätere Belagsarbeiten durch eine "mobile" Teeranlage vor Ort verbaut würden.
Nun ist es seit einiger Zeit so, dass dennoch ununterbrochen Kies LKW durch unser Dorf fahren und teilweise (die meisten fahren "normal") mit erhöhter Geschwindigkeit die Dorfeinfahrt passieren.
Können Sie mir bitte Beantworten:
weshalb diese Zusatzbelastung nun doch notwendig ist ?
hierfür nicht die Ortsumfahrung (K5927) genutzt wird ?
Bahnkapazitäten nicht ausreichend sind ?
es seitens Autobahn keine Ausfahrtsmöglichkeit gibt / Werksausfahrt?
wie lange diese Verkehrsbelastung voraussichtlich andauern wird.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und bedanke mich schon jetzt für Ihre Rückantwort
freundliche Grüsse
Christian Braun
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Per Allgemeinem Kontaktformular des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg die folgende Nachricht geschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits seit vielen Jahren leidet unsere kleine Ortschaft (ca. 260 Einwohner) unter sehr starkem Durchgangsverkehr.
Insbesondere der Schwerlastverkehr ist in den letzten Jahren, bedingt durch die LKW-Maut, Ansiedlung eines Glas-Recycling-Unternehmens bei Immendingen sowie den
Betrieb einer örtlichen Biogasanlage in Mauenheim, zu einer schweren Belastung für die Anwohner der Durchgangsstraße geworden.
Wir haben mittlerweile eine Bürgerinitiative gegründet, um zumindest den Schwerverkehr durch unser Dorf abzustellen.
In diesem Zusammenhang haben wir ein unabhängiges Verkehrsgutachten bei der Firma Rapp Trans AG erstellen lassen, und dieses dem Landratsamt
Konstanz vorgestellt. Leider ohne Erfolg.
Uns wird immer erklärt, daß dies bei einer L-Straße nicht möglich ist, und das, obwohl eine Umgehungsstrecke existiert, welche KEINE Ortschaft tangiert.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn das Verkehrsministerium die Anglegenheit überprüfen könnte.
Vielleicht können Sie uns Möglichkeiten aufzeigen, wie wir die Belastung (auch gesundheitliche) der Bürger eindämmen könnten.
Zur Gefahr für die Kinder im Dorf möchte ich mal gar nichts sagen.
(Aussage eines Polizeiverantwortlichen des Landkreises: Solange keine Unfallzahlen vorliegen.....)
Einen Überblick über unsere Bemühungen seit dem Jahr 2009 können Sie sich auf unserer Webseite (geführt von unserem Sprecher Christian
Braun) verschaffen.
Hier der Link:
Link auf (diese) Seite
Über eine Stellung Ihrerseits würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße
Dieter Karl
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Sehr geehrter Herr Braun,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bereits im Frühjahr 2016 fand eine Verkehrsschau statt. Dabei wurde die Anlage von Parkflächen festgelegt. Siehe beigefügte Anlage.
Leider konnte die Maßnahme noch nicht umgesetzt werden, das soll aber bei guter Witterung noch dieses Jahr passieren.
Eine Reduktion auf 30 km/h ist genauso wie vor der Sanierung rechtlich nicht machbar. Dort wo dies im klassifizierten Netz anderenorts gemacht wurde liegen in der Regel Lärmaktionspläne
zu Grunde und dazu Verkehrszahlen die sich niemand in Bargen auch nur im Ansatz wünschen mag. Dass eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht möglich ist hat übrigens
auch Herr Wahl in seinem Kurzgutachten auf Seite 8 ausgeführt.
Es geht nicht um ein Entgegenkommen. Wir machen das, was nach Recht und Gesetz zulässig ist. Eine willkürliche Herabsetzung der
Geschwindigkeit hat rechtlich keinen Bestand.
Zu den Programmen für Anwohner habe ich keine Erkenntnisse. Auch nicht zu den Voraussetzungen. In der Regel müssen jedoch Lärmsanierungswerte überschritten werden.
Das kann ich mir ehrlicherweise bei einer neue asphaltierten Ortsdurchfahrt kaum vorstellen. Vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter:
Link
20160316 L225.doc
Plan Bargen L 225.pdf
Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Basel
Landratsamt Konstanz
Amt für Straßenverkehr und Schifffahrt
Max-Stromeyer-Str. 47
Zimmer 7
78467 Konstanz
Tel. +49 7531/800-1910
Fax +49 7531/800-1976
Stefan.Basel@LRAKN.de
Rückfragen per Mail am 15.11.
Hallo Herr Basel,
super, vielen Dank für die Rückantwort. Über die bereits stattgefundene Begehung und der hieraus resultierende Plan
war ich (wir) nicht informiert.Wir Werden nun die aktuellen Informationen einsehen, dokumentieren und im Bedarfsfall gerne nochmals auf Sie zukommen.
Interessant wäre hier noch Auskunft darüber, ob ein parken auf den nicht markierten Flächen dann noch zulässig sein wird.
Falls nicht, wäre die Tendenz auf die markierten Parkmöglichkeiten gänzlich zu verzichten.
Bezüglich möglicher verkehrsberuhigenden Massnahmen geht es uns hauptsächlich um zukünftige Präventionen,
damit der Durchgangsverkehr nicht in demselben Masse ansteigt, wie die letzten Jahre.Und der Ermessungsspielraum sowie die rechtlichen Grundlagen hierzu sind Interpretationssache,
weshalb wir nach wie vor auf eine gemeinsame Zusammenarbeit und Verständnis Ihrerseits hin arbeiten.
Wie bereits erwähnt ist eine Verbesserung der Verkehrssituation in Bargen, aufgrund der gegebenen Umfahrungsmöglichkeit durch nicht bewohntes Gebiet, ohne grossen Aufwand machbar,
zumal Privatunternehmen bereits Verständnis gezeigt und Sofortmassnahmen eingeleitet haben (durch Umfahrung der Gemeinde Bargen).
Nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen
freundliche Grüsse
Rückantwort LRA per Mail am 15.11.
Sehr geehrter Herr Braun,
die Parktaschen sind nur ein Angebot. Ein generelles Parkverbot ist nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll. Es darf also weiterhin überall gemäß StVO geparkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Basel
Landratsamt Konstanz
Amt für Straßenverkehr und Schifffahrt
Max-Stromeyer-Str. 47
Zimmer 7
78467 Konstanz
Tel. +49 7531/800-1910
Fax +49 7531/800-1976
Stefan.Basel@LRAKN.de
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Hallo Herr Pecher,
wie uns das Landratsamt mitgeteilt hat, war im Frühjahr 2016 bereits eine Begehung, wo die noch ausstehenden Markierungsarbeiten besprochen wurden.
Vereinbart war (soweit ich mich erinnern kann) eine erneute Bürgerversammlung, um die betroffenen Anwohner mit in den Entscheidungsprozess einbinden zu können.
Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, welche betroffenen Bürger über diese Begehung / Entscheid informiert waren / sind und wie die jeweiligen Ergebnisse zustande gekommen sind ?
Eine Einzeichnung verschiedener Parkbuchten macht nach meinem Verständnis nur dann Sinn, wenn (ggf. in einem weiteren Schritt) ein Parkverbot für NICHT gekennzeichnete Flächen ausgesprochen wird.
Was so nicht in unserem Interesse sein kann.
Stelle mich auch gerne zur Verfügung eine erneute Bürgerversammlung einzuberufen
Vielen Dank für Ihre Rückantwort
freundliche Grüsse
Christian Braun
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Sehr geehrter Herr Karl,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie die
Verkehrssituation auf der L225 in der Ortsdurchfahrt Bargen zur Sprache
bringen und um Unterstützung bitte, den Schwerverkehr in Bargen
einzudämmen.
Sie haben die gegenwärtige Verkehrssituation und den als problematisch
empfundenen Schwerlastverkehr in Ihrem Ort plausibel und nachvollziehbar
beschrieben. Es ist durchaus verständlich, dass Sie sich für eine
Verbesserung der beschriebenen Verkehrssituation einsetzen. Es muss an
dieser Stelle allerdings um Verständnis dafür gebeten werden, dass das
Ministerium für Verkehr grundsätzlich keine Einzelfallprüfungen
vornehmen kann.
Der generellen Einführung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen wie
Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Durchfahrverboten sind hohe rechtliche
Hürden gesetzt. Um Durchfahrtsverbote für den Schwerlastverkehr oder
in der Nacht verhängen zu können, muss gemäß Paragraph 45 der StVO
eine eindeutige Notwendigkeit vorliegen. Diese könnte unter anderem aus
Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz der Bevölkerung durch
Lärm und Schmutz gegeben sein. Eine derartige Anordnung benötigt in
jeden Fall eine gesonderte Einzelfallprüfung des betroffenen
Streckenabschnitts durch die örtlich zuständige Verkehrsbehörde. Das
Ministerium für Verkehr ordnet Geschwindigkeitsbegrenzungen oder
Durchfahrtsverbote nicht selbst an und kann zu dem von Ihnen
beschriebenen Sachverhalt daher keine Stellung nehmen. Weitere
Informationen zur Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen
können Sie hier einsehen:
Link Tempolimit
[1]. Eine kleine Landtagsanfrage aus dem Jahr 2013 bezüglich der damals
angeordneten Durchfahrtsverbote im Land ist dieser E-Mail angehängt:
15_3850_D.pdf
Mit freundlichen Grüßen
MARCUS KRENZ
Bürgerreferent und Referent für Bürgerbeteiligung und
Partizipationsprozesse
Referat 15 Internationale Beziehungen, Fachkonferenzen und
Bürgerbeteiligung
Ministerium für Verkehr
Baden-Württemberg
Hauptstätter Straße 67
70178 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 231-5282
Fax: +49 (711)231-5819
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Keine News Stand: 14.07.2015
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